Vermietung von Wasserflächen

Vergabeablauf von unbelegten Wasserzeiten und -flächen an kommerzielle Nutzer

Im folgenden möchten wir Sie über die Abläufe der Vergabe von freien Wasserzeiten und -flächen in den Saarbrücker Bädern informieren.

Die Wasserzeiten und -flächen werden grundsätzlich für eine Saison (Halle) vergeben. In den Schulferien findet kein Kursbetrieb statt. Die Wasserzeiten und -flächen werden in der Regel in den öffentlichen Bädern parallel zum öffentlichen Badebetrieb vermietet. Eine davon abweichende Vermietung muss gesondert geprüft und vereinbart werden. Alle Kursteilnehmer*innen müssen bei Eintritt in das Bad den ausgewiesenen Eintritstarif bezahlen.

Auf Antrag können kommerzielle Nutzer in die Vergabeliste aufgenommen werden. Hierzu muss eine E-Mail an Frau Stefanie Müller stefanie.mueller@sw-sb.de geschickt werden.

Folgende Informationen müssen interessierte kommerzielle Nutzer der Stadtwerke Saarbrücken Bäder GmbH mitteilen:

  • Kommerzielle Nutzer, die sich erstmals bewerben, müssen eine aktuelle Kurzbeschreibung ihres Unternehmens (angebotene Leistungen, vorhandene Zertifizierungen etc.) übermitteln. Dies gilt auch für Nutzer, die bereits in der Vergangenheit Wasserzeiten und -flächen in den Saarbrücker Bädern angemietet hatten.
  • Konkrete Leistungen und Angaben zur Gruppengröße, die innerhalb der verfügbaren Wasserzeit angeboten werden sollen.
  • Die tatsächliche Inanspruchnahme von Wasserfläche muss gemeldet werden.
  • Vorlage von gültigen Nachweisen über die Eignung der eingesetzten Schwimmlehrer oder Aquatrainer. Dies gilt auch für Nutzer, die bereits in der Vergangenheit Wasserzeiten und -flächen in den Saarbrücker Bädern angemietet hatten.

Sollten sich mehrere interessierte Nutzer für eine freie Wasserzeit und -fläche bewerben, wird die Vergabe nach den folgenden sachlichen Kriterien entschieden:

1. Vergabe nach angebotener Leistung

Für die Landeshauptstadt Saarbrücken ist besonders die Schwimmförderung von Kindern ein hohes und gesellschaftliches Gut. Dies findet bei der Vergabe der Wasserzeiten und -flächen entsprechende Berücksichtigung. Aus diesem Grund werden die Ziele der kommerziellen Nutzer in der nachfolgenden Rang- und Reihenfolge berücksichtigt:

  1. Anfängerschwimmen für Kinder (ab 6 Jahre)
  2. Kleinkindschwimmen/ Wassergewöhnung für Kinder (ab 12 Mon.)
  3. Säuglingsschwimmen (bis 12 Mon.)
  4. Schwimmkurse für Heranwachsende und Erwachsene
  5. Senioren-, Behinderten-/ Rehasport
  6. Individuelles Schwimmtraining
  7. Tauchsport
  8. Aqua-Gymnastik und Sonstiges

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nicht immer alle Wasserflächen für die angebotene Leistung geeignet sind (z.B. Sportbecken für Babyschwimmen). Weiterhin wird vor allem berücksichtigt, dass es ein ausgeglichenes Angebot für alle Nutzergruppen im Einzugsbereich der Saarbrücker Bäder gibt. Dies ist abhängig von der Uhrzeit und den Bedingungen der Wasserfläche.

2. Vorgehen bei gleichrangigen Bewerbern

Sollten sich mehrere gleichrangige Nutzer bewerben, dann wird die Vergabe nach den folgenden Kriterien festgelegt:

  1. Angemessene Wasserfläche und Zeit für die Zielgruppe. In der Regel sind Angebote für Kinder in den Nachmittagsstunden zu bevorzugen. Die Abendstunden ab ca. 19:00 Uhr sollten mit Angeboten für Erwachsen belegt sein.
  2. Gruppengröße. Die Stadtwerke Saarbrücken Bäder GmbH ist grundsätzlich bestrebt, eine vollständige Auslastung ihrer Bäder zu erreichen, so dass im Falle gleichrangiger Bewerber grundsätzlich die dem Bad angemessene, größere Gruppe bevorzugt wird.
  3. Nachweis der Eignung durch Zertifizierung der Schwimmlehrer*innen und Trainer*innen. Die Stadtwerke Saarbrücken Bäder GmbH erwartet eine Ausbildung der von den kommerziellen Nutzern eingesetzten Schwimmlehrer*innen und  Trainer*innen. Alle müssen über aktuell gültige Lizenzen verfügen, einen Nachweis des erweiterten Führungszeugnisses, eine Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) und einen Rettungsschwimmerschein vorweisen. Sie erhalten vor Aufnahme der Tätigkeit und jährlich wiederholend, eine badbezogene Einweisung. Die Qualifikationen sind Sport-/ Diplomlehrer mit Studieninhalt Bewegungsraum Wasser, staatlich geprüfter Schwimmlehrer, Übungsleiter/ Trainer mit Fachbezug Schwimmen, Meister und Fachangestellte für Bäderbetriebe, Ausbilder von schwimmsporttreibenden Verbänden, Ausbilder/ Lehrberechtigte der Wasserrettungsorganisationen, Pädagogische Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung im Anfängerschwimmen/ Schwimmen.
  4. Berücksichtigung bei der früheren Vergabe von Wasserzeiten. Die Stadtwerke Saarbrücken Bäder GmbH wird die Ergebnisse aus früheren Vergaben von Wasserzeiten und -flächen in die weiteren Verfahren einfließen lassen, um eine ausgewogene Vergabe zu erreichen. Sollte ein Bewerber die ihm zugwiesenen Wasserzeiten in den letzten Zeiträumen weniger genutzt haben, wird der Bewerber im Vergleich zu anderen Bewerbern, die bisher noch nicht aufgenommen wurden, nachrangig berücksichtigt.
  5. Zahlungsrückstände bei der Stadtwerke Saarbrücken Bäder GmbH. Bestehen Zahlungsrückstände wird der Bewerber bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
  6. Berücksichtigung des Firmensitzes. Ergeben sich aus der Rangfolge gleichrangige Bewerber für die zu vergebenen Wasserzeiten und -flächen, so entscheidtet die Stadtwerke Saarbrücken Bäder GmbH vorrangig für Nutzer, die ihren Firmensitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken nachweisen.
  7. Öffentliches Losverfahren. Ergeben sich aus der Rangfolge gleichrangige Bewerber für eine oder mehrere zu vergebene Wasserzeiten und -flächen, so entscheidet das Losverfahren unter öffentlicher Beteiligung der Bewerber.

3. Abschluss des Vergabeverfahrens

Die Vergabe gilt nach Unterzeichnung des Nutzungsvertrages als abgeschlossen. Der Nutzungszeitraum wird auf das ausgewiesene Zeitfenster (z.B. ein Schuljahr) festgelegt. Nutzer haben keinen Anspruch auf Fortführung und Nutzung der vergebenen Wasserzeiten und flächen über den vereinbarten Zeitraum hinaus. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, zu den geltenden Tarifen, rückwirkend im Folgemonat.

Für Rückfragen steht Frau Stefanie Müller unter der Rufnummer 0681 587-2093 oder per Mail an stefanie.mueller@sw-sb.de zur Verfügung.